Sportstättenordnung
gem. § 19 der Satzung des TSV Hassel e.V. gibt sich der Gesamtvorstand folgende:
Ordnung für die Benutzung der Sportstätten
§ 1 . Geltungsbereich
Die Benutzung gilt für die Turnhalle einschließlich der Nebenräume, die
Sportplätze sowie die sonstigen Anlagen im Bereich der Sportplätze
§ 2. Zuständigkeiten
Die Sportanlagen sind im Besitz der Gemeinde Hassel und wurden dem Tsv Hassel zur Benutzung überlassen mit der Auflage, die Anlage zu pflegen und teilweise die Kosten für die Unterhaltung und den Betreib zu Übernehmen. Über die Benutzung entscheidet der Gesamtvorstand, in Ausführung seiner Beschlüsse der Sportwart.
Die Gemeinde hat außerdem das Recht , für bestimmte Veranstaltungen andere Benutzer zuzulassen, bzw. die Anlagen aus wichtigen Gründen (Unfallverhütung, Verhinderung von Schäden)
zu sperren.
Für die vereinsinterne Nutzung hat der vorstand bzw. Sportwart die Aufgabe die Anlage zu überprüfen und ggf. aus wichtigen Gründen zu sperren.
§ 3. Nutzungszeiten
Die Nutzung der einzelnen Anlagen wird in Form von Belegungsplänen durch den Vorstand/Sportwart vergeben. Dabei haben
- werktags vormittags die Grundschule und der Kindergarten Vorrang vor dem TSV Hassel.
- am Samstagen Jugendveranstaltungen Vorrang vor Veranstaltungen für Erwachsene.
nicht vergebene Nutzungszeiten bzw. nicht genutzte Zeiten können mit Einwilligung des Sportwartes oder Vorsitzenden kurzfristig auch durch andere Mitglieder genutzt werden.
§ 4 . Schlüsselgewalt und Hausrecht
Dem TSV wurde von der Gemeinde die „ Schlüsselgewalt " und das Hausrecht für die Sportanlagen übertragen. Jedes vom Verein mit einem Schlüssel ausgestattetes Mitglied übt die Schlüsselgewalt im Auftrag des Vereins aus. Er ist für die Einhaltung und der Benutzungsordnungen verantwortlich.
Jede Nutzung der Sportanlagen ist in ein Benutzungsbuch entsprechend einzutragen und durch Unterschrift zu bestätigen.
Die Mitglieder des Gesamtvorstandes üben das Hausrecht aus.
Bei Anwesenheit mehrerer Mitglieder des Gesamtvorstandes entscheiden die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes,
im Übrigen der Älteste Übungsleiter.
Die Schlüsselinhaber haften gegenüber dem Verein gegenüber für von ihnen verursachte Schäden und Verluste.
§ 5. Ordnung und Sauberkeit
die Übungsleiter/Betreuer sind für die Vollzähligkeit des Gerätes, dem Zustand der Anlagen, Sauberkeit in den Räumen und Außenbereichen, Kontrolle des Telefons, Verschluss der Räume verantwortlich. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.
Bei Nichtbeachtung meldet der Übungsleiter/Betreuer an den geschäftsführenden Vorstand. Der Übungsleiter/Betreuer verschließt alle Räume nach Ende des Sports .
Bei mehreren Nutzern ist durch Absprechen der Verschluss sicher zu stellen.
Nichtmitglieder haben nur bei offiziellen Spielen und als Zuschauer zutritt.
§ 6. Schlußbestimmung
Weitere Einzelheiten sowie zeitweilige Hinweise werden durch Mitglieder des Vorstandes aufgrund der Geschäftsordnung geregelt und durch Aushang am Mitteilungsbrett bekannt gegeben.
§ inkraft treten der Sportstättenordnung
Diese Benutzungsordnung wurde vom Gesamtvorstand am 14.6.1984 beschlossen und tritt damit in Kraft.
gez. Langels
1.Vorsitzende
Entgeltberechnung für Fremdnutzer der Sportstätten in Hassel
Der TSV Hassel hat die Nutzungsrechte der Sportstätten in Hassel von der Gemeinde mit der Verpflichtung übernommen , den Unterhalt der Sportstätten selbst zu tragen.
Für Fremdnutzer werden folgende Kosten berechnet:
- Benutzung eines Sportplatzes : 10€ pro Stunde
- Benutzung mit Flutlicht: zusätzlich: 10€ pro Stunde
- Benutzung der Umkleide und Duschen: 1€ pro Person, mindestes 10€